Diese allgemeinen methodischen Vorzüge zeichnen auch Schellhammers Buch zum Familienrecht aus. Sie machen das Familienrecht als integralen Bestandteil des Bürgerlichen Rechts zugänglich, was es ungeachtet gewisser struktureller Besonderheiten ohne Zweifel ist, auch wenn manche Spezialisierungstendenzen der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis dies vergessen machen wollen. Der zivilistische "Anspruchsaufbau" bewährt sich vor allem im Unterhalts-, Trennungs- und Scheidungsfolgenrecht, mithin gerade dort, wo in praxi am häufigsten, umfänglichsten und erbittertsten gestritten wird. Und er erweist sich auch dort als Vorteil, wo nicht im eigentlichen Sinne von einem Anspruch gesprochen werden kann, sondern ein sonstiges Vermögensrecht in Rede steht, wie etwa beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, den man im Übrigen nirgendwo sonst so gut verständlich erklärt finden wird.
Damit sind bereits wesentliche Bereiche des Familienrechts abgedeckt. Seine sonstigen Bestandteile, die sich nicht nach Anspruchsgrundlagen darstellen lassen wie Eheschließung, Abstammung und Sorge, Betreuung etc., insbesondere aber das Verfahren in Kindschafts- und Familiensachen, werden in selbstständigen Abschnitten erläutert. Auch hier profitiert der Leser von der Gabe des Verfassers, Schwieriges didaktisch so aufzubereiten, dass es nach der Lektüre klar und einfach erscheint. --RA Claudia von Selle
Dieser Titel wurde erstmals am Donnerstag, 16. Juni 2011 in unseren Katalog aufgenommen.
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